Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Benützung von öffentlichem Gut sowie von Nachbargrundstücken ist bauseits zu erwirken.
  2. Baustellenabsicherung und Abstellmöglichkeit für Transportfahrzeuge ist bauseits herzustellen.
  3. Während und nach Abschluss der Arbeiten ist das zur Verfügung gestellte Gerüst entsprechend zu reinigen,
    ansonsten werden die Reinigungskosten extra in Rechnung gestellt.
  4. Bei Aufstellung auf Dachflächen wird für etwaige Schäden keine Haftung übernommen.
  5. Sonderkonstruktionen, Konsolen und dergleichen, sowie AZ für Erschwernisse die nicht ausdrücklich beschrieben oder angeboten sind, sind in den Einheitspreisen nicht enthalten.
  6. Nach Gerüsterstellung übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die montierten Gerüste.
    Etwaige Schäden oder Fehlteile werden nach der geltenden Preisliste in Rechnung gestellt.
  7. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Ö-NORM B 2252.
  8. Aufmaßkorrekturen müssen spätestens 14 Tage nach Übermittlung der Aufmaßblätter eingebracht werden,
    ansonsten gilt das Aufmaß als angenommen.
  9. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in der Höhe von 12%.
  10. Gerichtsstand ist Linz.